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Mietvertrag von Krümel mit Mama
Die Vertragsparteien Mama und die beiden Krümel schließen folgenden Mietvertrag:
§ 1 Mietsache
Die Vermieterin vermietet dem Mieter Krümel vom 27.03.2007 zu Wohnzwecken die Wohnung 1.Stock, Mitte im Hause Wenzel.
Die Wohnfläche beträgt anfangs 1 cm² und kann nach Bedarf auf bis zu 400 cm² erweitert werden.
Die in Abs.1 bezeichnete Wohnung besteht aus einem Schlaf-, Spiel- und Esszimmer.
Zum Mietgebrauch sind folgende Anlagen und Einrichtungen vorhanden:
Fernwärme (durchgehend 37° C). Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Schwimmbadwartung monatlich durch kompetentes Fachpersonal der Firma Dr. Rittershaus.
Gemeinschaftsküche, deren Nutzung Krümel rund um die Uhr zur Verfügung steht.
Vollpension ist inbegriffen.
§ 2 Miete
Die Miete ist frei.
Krümel verpflichtet sich, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen, so wie einmal pro Woche das Tanzbein zu schwingen.
Es sind nächtliche Ruhezeiten zu beachten.
§ 3 Kündigung
Es besteht ein beiderseitig verpflichtender Vertrag.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 7 Monate.
Die Vertragsdauer ist begrenzt auf 10 Monate Mietdauer (plus/minus 2 Wochen), Stichtag ist der 04.12.2007.
Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung besteht nur bei Annahme des gefahrlosen Umzuges des Mieters Krümel.
Die Kündigung muss form- und fristgerecht gestellt werden. Dies ist nur durch den Mieter möglich. Krümel hat seinen Auszug durch mehrmaliges Bitten, möglichst in immer kürzeren Minutenabständen mit zunehmender WEHEmenz
anzukündigen.
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